Als Besitzer eines Pickup mit Wohnkabine hat man es nicht immer leicht. Ich meine damit nicht das Reisen mit solch einem Gespann, sondern die straßenrechtlichen und versicherungstechnischen Seiten. Alles etwas verwirrend und man braucht etwas Zeit, um manche Dinge zu verstehen und zu begreifen. Und manche Dinge versteht man nie. In diesem Beitrag möchte ich ein paar erlebte Themen anreißen, die in meinen Augen nicht immer richtig definiert sind und für die es unterschiedliche Auffassungen der Beteiligten gibt. Eine Lösung kann ich in vielen Fragen leider auch nicht geben. Mit manchen Dingen muss man einfach kopfschüttelnd leben. Das ist dann das leben in der Grauzone. Das Ganze ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen und soll auch nur das von mir Erlebte widerspiegeln. Und vielleicht kann der ein oder andere ja noch eine Story zum Bericht beitragen. Darüber würde ich mich freuen und sie gerne im Artikel ergänzen.

Tatort Parkplatz Sirmione, Gardasee :

Am recht leeren Parkplatz vor den Stadtmauern von Sirmione finden wir schnell einen Parkplatz . Keine Höhenbegrenzung, aber Wohnmobile sind laut Hinweisschild nicht erlaubt. Aber macht ja nix, ich habe ja einen PKW bzw. Lastkraftwagen bis 3,5 to. Auch wenn der Ford Ranger mit Kabine imposant ausschaut, in der Länge und Breite entspricht er einem Mittelklassewagen. Super, denke ich, denn ab hier sind es nur wenige Meter in die Stadt. Doch schon wenige Minuten nach dem Parkvorgang, kommt ein eifriger Parkplatzwächter auf uns zu. Ich soll wieder vom Parkplatz runter und auf den entfernten Wohnmobilstellplatz fahren. Und dann mit der Touribahn zurück in die Stadt . Auch mein rausgekramter Fahrzeugschein, der ausweist das mein Fahrzeug ein PKW, bzw. LKW bis 3,5 Tonnen ist, überzeugt ihn nicht. Er argumentiert, dass mein Auto wie ein Wohnmobil aussieht und auch wie ein Wohnmobil von mir genutzt wird und deshalb ist es in seinen Augen ein Wohnmobil. Fertig! Finito! Fine della discussione! Aber irgendwie sieht er dann doch ein, dass es schwachsinnig wäre, mich jetzt wieder zurück zu schicken und lässt uns in seiner großen Güte stehen. Wichtig ist es natürlich, in solchen Situationen nett, freundlich und besonnen zu bleiben. Gerade dann, wenn man sich in einer Grauzone bewegt. Der Wächter macht nur seinen Job!

Tatort Versicherung :
Eingetragen in den Zulassungsbescheinigung Teil II unter Zeile 5 ist mein Ford Ranger 1,5 Kabiner als Geländefahrzeug bis 3,5 to / Lastkraftwagen. Das macht sich steuerrechtlich schon mal sehr gut und ich bezahle eine günstige LKW Steuer unter 200.-€. (siehe dazu auch ganz unten den grauen Abschnitt)
Nach dem Kauf meines Ford Ranger gehe ich frohen Mutes zum Versicherungsvertreter meines Vertrauens. Wie seit vielen Jahren, wenn ich ein neues Fahrzeug anmelden will. Dort ergibt sich das erste Problem, dass ich erst einmal erklären muss, was denn überhaupt eine Pickup-Wohnkabine ist. Ich reiche Bilder ein, die dann zur Zentrale gesendet werden. Doch dann kommt die Ernüchterung: Eine Rabattierung wird bei den LKWs ( also den Schadensfreiheitsrabatt, den man im Laufe der unfallfreien Jahren erfahren hat ) nicht angewendet! Und das wäre in meinem Fall ein nicht unerheblicher Faktor! Und die Kabine? Kein Problem, die ist als Ladung mitversichert! ( Ich glaube es war ein Wert bis 50000.-€ ). Das heißt also aber auch im Umkehrschluss, wenn Sie nicht auf dem Auto sitzt, ist sie nicht versichert. Das ist mir zu vage und der genannte Betrag ist mir zu teuer. Durch einen Tipp in einem Forum werde ich fündig: Ein Makler versichert mein Fahrzeug als Wohnmobil und ich komme in den Genuss meiner Schadensfreiheitsrabatte. Obwohl es in den Papieren nirgendwo als Wohnmobil deklariert ist! Also wieder mal eine Grauzone: Ich fahre steuerlich einen LKW, versicherungstechnisch ein Wohnmobil und straßenverkehrstechnisch werde ich wie ein PKW behandelt. Ich bin zufrieden. Vorerst.

Denn umso mehr ich darüber nachdenke, umso mehr Fragen stellen sich mir: Was ist, wenn die Kabine zum Überwintern auf meinem eigenen, nicht eingezäunten Gelände steht? Oder meinem eigenen, eingezäunten Grundstück? ( Da gibt es nämlich Unterschiede im Kleingedruckten! ) Oder bei einem Freund in der Scheune oder offenem Außengelände? Ist Sie dann versichert? Darf ich überhaupt absatteln? ( Denn dann bin ich ja kein Wohnmobil mehr sondern ein ganz normaler Pickup! ) Oder wenn ich im Urlaub auf dem Campingplatz die Kabine abstelle ohne Trägerfahrzeug? Wenn dann eingebrochen wird? Oder sie gar ganz geklaut wird? Oder einen Unwetterschaden habe? (Da gibt es in der Versicherung Unterschiede ob man eine GFK oder Alu Außenhülle hat !) Was ist denn bei einem Diebstahl an Innenleben überhaupt mitversichert? Was ist, wenn ich den Pickup gewerblich nutze (und versichere) und privat dann mit Kabine in Urlaub fahre? Viele ungeklärte Fragen, die man vielleicht im Detail mit seinem Versicherungsvertreter noch einmal besprechen sollte. Und ich habe aus den Gesprächen mit diversen Versicherungsvertreter gemerkt, dass es da eine Menge Grauzonen gibt…..


Auf eine Werbeanfrage für einen Bericht auf meiner Seite, erteilte mir ein Geschäftsführer einer Versicherungsagentur eine Absage und antwortete mir sinngemäß:
„Wir wollen gar nicht mehr Offroad Kabinen versichern. Die den Weg zu uns finden ist o.k., aber mehr muss es nicht sein. Die fahren mit ihren hochgelegten Autos in fremden Ländern durchs Gelände und wir müssen das Vollkasko versichern.“
Also sind wir anscheinend nicht bei allen Versicherungen herzlich willkommen.

Tatort Mautstation, Dolomiten
Auf einem Zwischenstopp auf dem Weg nach Venedig, wollen wir in den Dolomiten noch schnell die Auronzo Hütte besuchen. Ca.15 min Autofahrt vom Campingplatz zu einer Berghütte auf 2800m mit dem Auto. Doch am Mauthäuschen kommt die Ernüchterung. Von 30.-€ pro PKW hab ich gelesen und schon gezweifelt ob das gerechtfertigt ist. Fand ich schon heftig und kenne keine vergleichbare Passstraße, die so unverschämt teuer ist. Aber die schlechtgelaunte Dame an der Mautstation will mir 45.-€ Euro abknöpfen. (In Worten: fünfundvierzig Euro!) Für einmal 15 min bergauf und 15 min bergab fahren. In den Augen der unfreundlichen Italienerin, bin ich ein Wohnmobil. Und für die kostet die Auffahrt 45.-€! Nach kurzen Erklärungsversuchen, dass ich einen PKW fahre, gebe ich auf. Ich muss nicht lange überlegen und lege den Rückwärtsgang ein. Ich lasse mich ungern abzocken und kann doch nichts dafür, dass sie keinen Spaß an ihrem Beruf hat.

Tatort Strandparkplätze
Ich habe in einem Fernsehbericht von den heißen Quellen von Sarturnia gesehen. Folglich sollte das ein Ziel unserer Italien Rundreise werden. Nach mühsamer Anfahrt durch die kurvenreichen Straßen ist die Ernüchterung groß. Der Parkplatz ist mit einer Höhenbegrenzung ausgestattet. Wohnmobile unerwünscht. Also steuern wir den nächsten Parkplatz an, mit dem gleichen Ergebnis: Höhenbegrenzung, Wohnmobile unerwünscht! Da nutzt mir auch keine Zulassung als PKW. Auf Nachfrage erfahren wir, dass es in größerer Entfernung einen Wohnmobilstellplatz gibt. Wir haben keine Lust in der glühenden Hitze zu laufen und fahren wieder. Aber nicht nur am Festland von Italien, sondern auch auf Sardinien, Griechenland, Holland und in Korsika erleben wir immer öfters eine Ausgrenzung von Wohnmobilen, Vans und Wohnkabinen durch Höhenbegrenzungen. Gerade in Strandnähe will man das Übernachten – oft seitens der Kommunen – verhindern. Und verjagt uns in so weiter Ferne, dass es manchmal keinen Spaß mehr macht. Aber ist diese Abneigung gegenüber Wohnmobillisten und ähnlich geartete Camper unbegründet? Zeitungen berichten in den letzten Monaten verstärkt über zugemüllte Park- und Stellplätze und als öffentliche Toilette missbrauchte Hecken. (Manche nutzen die bordeigene Toilette eher selten) Angeblich wird vieles durch rücksichtslose Wohnmobilfahrer verursacht. Ich kann so etwas immer nicht verstehen und glauben, aber anscheinend ist das wohl leider so…. (Mehr dazu auch in meinem Bericht über die Trockentrenntoilette)
Geben sie einmal die Stichworte: „Wohnmobile, Probleme, Müll, Parkplatz“ bei der Google Suchfunktion ein und sie haben reichlich Lesestoff…..

Tatort Mautstation, Griechenland:
Szenenwechsel: Die griechischen Autobahnen sind ein Traum. Fast ganz alleine auf der Bahn, gleitet man auf den neuen, oft EU-subventionierten Straßen durch die Peleponnes. Die einheimische Bevölkerung spart sich die Maut und nimmt die Landstraße. Alles wäre gut, wenn die automatische und manchmal menschlichen Mauterfassung nicht wäre: Auf Grund unserer Fahrzeughöhe erkennt uns das System oder der Mensch im Mauthäuschen mal als PKW, mal als Wohnmobil. So wie es ihm gefällt. Wir liegen anscheinend mit unseren 265cm und imposanten Erscheinungsbild im Grenzbereich. Ein anderer Wohnkabinenfahrer gab mir den Tipp, dass man dieses reklamieren könne. Man muss den Störungsknopf betätigen oder direkt mit einer meist freundlichen Dame oder Herrn im Kassenhäuschen diskutieren. Er hatte angeblich Erfolg damit. Ich habe es einmal versucht. Mit beiderseitigen schlechten Schulenglisch und meinen rudimentären Griechisch Kenntnissen wie „kali mera “ „efkaristo“ und „parakalo“ war es mir irgendwann zu blöd. Es handelte sich auch nicht um große Beträge. Wir haben dann zukünftig ein Glückspiel daraus kreiert: Welchen Tarif zahlen wir als nächstes? Wohnmobil oder PKW? Wir leben halt in der Grauzone….

Wie man sieht, gibt es viele Situationen im Leben eines Pickup-Wohnkabinenfahrers, die nicht eindeutig geklärt sind. Man ist nicht Fisch und nicht Fleisch, wie man so schön sagt. Manchmal ist es ärgerlich, manchmal einfach auch nur lustig. Allerdings sollte man bei den versicherungstechnischen Fragen noch einmal ins Kleingedruckte schauen, was man da eigentlich genau versichert hat. Denn das könnte es im Falle eines Falles dann teuer werden, wenn man sein teures Mobil mangelhaft versichert hat.
Wenn noch jemand eine passende, erlebte Story zum Thema “ Leben in der Grauzone“ beisteuern kann, würde ich mich freuen und den Bericht gerne ergänzen.
Seit einigen Wochen gibt es eine wichtige steuerliche Veränderung für viele Pickup-Halter unter uns. (meistens für die Doppelkabinenbesitzer) Gezielt geht es um die Fahrzeuge im Bereich 2,8 to und 3,5 to. In der Vergangenheit wurden ihre Fahrzeuge zulassungsrechtlich als Lastkraftwagen behandelt, aber als Personenkraftwagen eingestuft. (Durch die Zollbehörden, die ja seit ein paar Jahren für die KFZ Steuer zuständig sind) Der Sinn dahinter lag darin, den SUV´s und Pickups, die ehrlicherweise meistens ja nur zur Personenbeförderung und nicht einem Lastentransport dienen , die Möglichkeit zu nehmen, die günstige LKW Steuer zu nutzen. Als Faustformel wurde von den Behörden folgende Regel genutzt: Es ist ein PKW, wenn das Fahrzeug mehr als 3 Sitzplätze hat und die Fahrgastzelle größer war wie die Ladefläche. Somit waren die Doppelkabiner schon mal aus dem Rennen. Da dieses vielen Handwerksbetrieben geschadet hat, wehrte man sich erfolgreich dagegen. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz wurde im September 2020 geändert. Die Umstellung für die Halter soll automatisch erfolgen und man bekommt im Laufe der nächsten Wochen eine Änderung von den Zollbehörden ins Haus, dass der Pickup wieder als LKW versteuert wird. Ein Umschreiben oder sonstige Verfahren sind angeblich nicht mehr nötig. Wer sich in das Thema genauer einlesen möchte, findet zum Beispiel hier (Zentralverband des deutschen Handwerks) nähere Informationen.
Hi Roger,
es stimmt: Grauzone ist der passende Terminus für dieses Durcheinander. Das gipfelt dann in solchen Aussagen wie der des von dir genannten Versicherers, oder der meiner Versicherungsdame, die mit dem Tipp für die Zulassungsstelle rüberkam: Erzählen Sie denen wegen des dritten Kennzeichens (für die Kabine), dass es für den Radträger sei. Das kennen die schon, aber wenn Sie Wohnkabine sagen, geht die Fragerei los…
Selbe Agentin hat mir meine Kombination übrigens als Sonder-Kfz Wohnmobil versichert, und das ist mit Nennung des Fabrikats auch so im Zulassungspapier eingetragen. Mit dem Vorteil, dass die Kabine auch abgestellt versichert ist, egal ob auf heimischem Grundstück oder auf ausländischen Camp. Kabinenneuwert, Dachbeschaffenheit, Art des Stellplatzes usw. fließt alles in die Prämie mit ein, aber das ist m.E. nach trotzdem die günstigste Art und Weise die Gesamtfuhre zu versichern. Gibt aber deutschlandweit nur wenige Versicherer, die das so machen.
Und was Zugangsbeschränkungen, Parkverbote und Mautklassen angeht, ist man eh in Gottes Hand. Mal kann man verhandeln, meist aber nicht. Grundsätzlich sieht man unsere Mobile als das an, was sie aufgrund unserer Nutzung auch sind: ein Wohnmobil. Wenn man das akzeptiert und sich nicht auf Einträge in Zulassungspapieren beruft, die eh keinen interessieren, reist es sich ganz entspannt.
VG aus dem Westerwald
Detlef
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Hallo zusammen,
ich schließe mich Detlefs Kommentar an.
Wenn ich mit der Wohnkabine unterwegs bin, nutze ich das Gespann als Wohnmobil: ich reise damit, schaue mir die Landschaft an und lebe darin. Zu diesem Zweck habe ich mir die Wohnkabine gekauft, nicht als Ladung.
Die Größe ist für den Nutzen irrelevant. Früher sind wir auch mal mit einem Eriba unterwegs gewesen und so klein das Teil auch ist, es handelt sich um einen Wohnwagen und so wurde er auch genutzt.
Die Versicherung akzeptiert das Gespann, vereint oder getrennt als Wohnmobil. Der Versicherungsmakler argumentiert damit, dass Wohnmobilfahrer normalerweise sehr achtsam mit ihren Fahrzeugen umgehen und daher günstige Konditionen bekommen.
Gleiches gilt für uns, ob mit, oder ohne Kabine, wir gehen sehr sorgsam mit dem Ranger um, da wir aufgrund zahlreicher und kostenintensiver Umbauten das Fahrzeug länger halten möchten.
Auch wenn ich ihn ohne Wohnkabine sehr häufig als Lastentransporter nutze, gehe ich doch anders damit um, als die meisten Landschaftsgärtner, Bauunternehmer oder Forstarbeiter, die solche Fahrzeuge als Nutzfahrzeuge einsetzen.
Die günstige Versicherung ist also gerechtfertigt.
Steuerlich liege ich auch korrekt, da der überwiegende Teil der Fahrzeugnutzung tatsächlich als Lastentransporter dient, gefolgt von der Wohnmobilnutzung.
Was nun Mautstraßen und Parkplatzbeschränkungen angeht, akzeptiere ich, dass ich mit der Wohnkabine als Wohnmobil zähle, was ich ja faktisch auch bin, selbst wenn meine Zulassungspapiere etwas anderes sagen. Diese müssten bürokratisch korrekt angepasst werden in: je nach Art der Nutzung PKW, LKW oder Wohnmobil.
Zum Glück ist das nicht notwendig!
Auf manchen Fähren nach Lettland kann es dann aber passieren, dass ich Diskussionen anfange, da ich das Gefährt mit Wohnkabine zum Wohnmobil-Tarif übergesetzt bekommen möchte und nicht als Fracht, die erheblich teurer ist. Steht ja schließlich so in den Papieren …
Schöne Grüße
Michael
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